Hier nochmal der Verwandtschaftsgrad 2
bei Verwandtschaft Grad 2 nach §1589 BGB und § 1590 BGB
• Eltern, Großeltern
• Kinder, Enkelkinder
• Geschwister
• Stiefeltern, Stiefgroßeltern, Stiefkinder,
• Stiefenkelkinder (Kinder des Ehe- / Lebenspartners)
• Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn/-tochter)
• Schwager und Schwägerin
• Schwiegerenkel (Ehe- / Lebenspartner der Enkel)
• Großeltern des Ehe-Lebenspartners
Diese dürfen nicht über das komplette Verhinderungsbudget verfügen, sondern nur über das 1,5 Fache des Pflegegeldes, Beispielsweise ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3 bei 545€, der 1,5 fache Satz ist dann 545 x 1,5 = 817,50€ statt den 1612 €.